Der wissenschaftliche Name des Bibers lautet *Castor fiber*, wobei die Erstbeschreibung durch Carl Linnaeus im Jahr 1758 in dessen Werk *Systema Naturae* erfolgte. Die Art wird innerhalb der Ordnung der Nagetiere (Rodentia) zur Familie der Castoridae und der Gattung *Castor* gestellt.[2][1] Im deutschsprachigen Raum ist die Bezeichnung Biber gebräuchlich, während die Art international als „Eurasian beaver“ geführt wird.[2][3] Phylogenetisch ist der Kanadische Biber (*Castor canadensis*) der nächste lebende Verwandte, von dem sich die eurasische Linie vor etwa 7 Millionen Jahren im späten Miozän trennte. Eine Hybridisierung beider Arten ist ausgeschlossen, da *Castor fiber* 48 Chromosomen besitzt, im Gegensatz zu 40 bei der nordamerikanischen Schwesterart.[2] Innerhalb der Art werden gegenwärtig acht Unterarten anerkannt, die sich morphologisch und genetisch unterscheiden.[2][1] Zu diesen Subspezies zählen unter anderem die Nominatform *C. f. fiber* in Nord- und Osteuropa sowie der Elbe-Biber (*C. f. albicus*) in Deutschland.[2][1] Weitere differenzierte Formen sind der Rhône-Biber (*C. f. michauxi*) in Frankreich und *C. f. vistulanus* im Einzugsgebiet der Weichsel.[2][1] Genetische Untersuchungen zeigen zwei phylogeographische Hauptlinien (West und Ost), die auf die Isolation in verschiedenen eiszeitlichen Refugien zurückgehen. Fossilfunde belegen, dass die Gattung *Castor* bereits vor rund 8 Millionen Jahren in Eurasien entstand und *Castor fiber* seit dem Pliozän nachweisbar ist.[2]
Der Europäische Biber (*Castor fiber*) ist das größte Nagetier Europas und zeichnet sich durch einen gedrungenen Körperbau mit einer Kopf-Rumpf-Länge von 80 bis 100 cm sowie einem Gewicht von 11 bis 35 kg aus. Ein charakteristisches Merkmal ist der unbehaarte, abgeflachte und geschuppte Schwanz („Kelle“), der 25 bis 38 cm misst und etwa ein Drittel der Gesamtkörperlänge ausmacht.[3][2] Im Gegensatz zum Kanadischen Biber (*Castor canadensis*) ist die Kelle bei *C. fiber* schmaler und oval geformt statt breit paddelförmig. Das dichte Fell variiert in der Grundfärbung von graubraun bis schwarzbraun und besteht aus 12.000 bis 23.000 feinen Unterwollhaaren pro cm² zur Wärmeisolation sowie gröberen Grannenhaaren.[3][2] Der Schädel ist massiv, jedoch schmaler als beim nordamerikanischen Verwandten, und weist dreieckige statt quadratische Nasenbeinöffnungen auf. Die kräftigen Schneidezähne besitzen einen gehärteten, orangefarbenen Zahnschmelz und dienen dem Fällen von Gehölzen. Eine Lippenfalte hinter den Schneidezähnen ermöglicht den Tieren das Nagen unter Wasser, ohne dass Flüssigkeit in die Mundhöhle eindringt. Die kleinen Augen werden beim Tauchen durch eine transparente Nickhaut geschützt, während verschließbare Ohren und Nasenlöcher das Eindringen von Wasser verhindern.[2] Während die Vorderbeine relativ kurz sind, besitzen die Hinterfüße ausgeprägte Schwimmhäute zwischen den Zehen zur Fortbewegung im Wasser.[3][2] Zusätzlich sind die Hinterfüße mit gespaltenen Krallen (Putzkrallen) ausgestattet, die der Fellpflege dienen. Es besteht kein ausgeprägter Sexualdimorphismus, sodass Männchen und Weibchen äußerlich kaum zu unterscheiden sind. Beide Geschlechter verfügen nahe der Kloake über paarige Bibergeilsäcke, die das zur Reviermarkierung genutzte Castoreum absondern.[2] Die Jungtiere sind Nestflüchter, kommen behaart sowie sehend zur Welt und verfügen bereits über funktionstüchtige Schneidezähne.[3][2] Eine zweifelsfreie Abgrenzung zu *C. canadensis* ist oft nur durch Schädelmorphometrie oder genetische Analysen möglich, da *C. fiber* 48 Chromosomen im Vergleich zu 40 bei der nordamerikanischen Art aufweist.[2]
Der *Castor fiber* gilt primär als geschützte Art und Ökosystemingenieur, wird jedoch lokal als Baumschädling und Verursacher von Überflutungen klassifiziert.[3][1] Das Schadpotenzial umfasst das Fällen von Nutzhölzern in Gewässernähe sowie das Aufstauen von Fließgewässern, was landwirtschaftliche Flächen und Infrastrukturen wie Deiche oder Bahndämme gefährden kann.[3][6] Zusätzlich können Dammkomplexe Wanderhindernisse für Fische darstellen und so beispielsweise die Laichwanderung von Salmoniden beeinträchtigen.[8] Eine medizinische Relevanz als Krankheitsüberträger ist gering, da Überwachungsdaten keine erhöhten zoonotischen Risiken für Menschen oder Nutztiere zeigen.[3] Zur Prävention von Fraßschäden an Gehölzen werden physische Barrieren wie Drahtumzäunungen oder spezielle Schutzanstriche an Baumstämmen eingesetzt.[9][10] Um Überflutungsschäden zu minimieren, kommen mechanische Überlaufvorrichtungen (sogenannte "Beaver Deceivers") zum Einsatz, die den Wasserstand regulieren, ohne den Damm zu zerstören.[9][2] Zum Schutz von Dämmen vor Untergrabung existieren patentierte Verfahren, bei denen vertikale Barrieren oder Schneidwerkzeuge tief in das Erdreich eingebracht werden.[2] Das Management erfolgt im Rahmen strenger artenschutzrechtlicher Vorgaben (Berner Konvention, FFH-Richtlinie), wobei letale Entnahmen nur als letztes Mittel mit behördlicher Genehmigung zulässig sind.[3][1] Für notwendige Umsiedlungen oder Bestandsregulierungen werden faltbare Lebendfallen aus Aluminium verwendet, die mittels Seilzugauslösung einen tierschutzgerechten Fang ermöglichen.[2]